Über uns
Wir bieten umfassende Dienstleistungen bei einem Trauerfall und helfen in allen Belangen, die bei einem Todesfall auf die Angehörigen zukommen.
Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten einer Bestattung
Wir helfen bei den Formalitäten und erledigen die amtlichen Papiere, vermitteln den Kontakt mit einem Pfarrer/Pfarrerin, organisieren die Blumen und vieles mehr, wenn dies gewünscht wird.
Wir bedienen Sie direkt mit den Drucksachen (bei Leidzirkularen innerhab von 3-4 Stunden, bei Danksagungen innerhalb 1 Tages) Couverts können sofort bezogen werden
Wir erledigen Überführungen in der ganzen Schweiz und im Ausland
Wir erfüllen nach Möglichkeit immer die Wünsche der Angehörigen, sei es traditionell oder individuell
Wir helfen bei der Zusammenstellung eines Textes für die Leidzirkulare, Todesanzeigen in der Zeitung und die Danksagungen.
Wir bieten eine ausgewogene Auswahl an Urnen
Uns ist es wichtig, dass wir die Wünsche der Angehörigen erfüllen können und Ihnen in der Zeit des Trauerns eine Stütze sind und sie jederzeit auf unsere Hilfe zählen können.
Ehrenkodex
Als Mitglied des Schweizerischen Verbandes der Bestattungsdienste SVB bekennen wir uns zu folgendem Ehrenkodex, der für alle Mitglieder verbindlich ist:
Der Bestatter und seine Mitarbeiter begegnen den Trauerfamilien mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Trauernden
Die Dienstleistungen und das Verhalten des Bestattungsunternehmers und seiner Mitarbeiter sind vorbildlich und dürfen in keiner Weise das Ansehen des Berufsstandes schädigen
Der Bestatter pflegt die Vertrauensbeziehungen zu den inländischen und ausländischen Bestattungsunternehmen und leistet wenn nötig Hilfe
Der Bestatter muss jederzeit über den Kostenrahmen informieren und die Trauerfamilie je nach Situation über die Preise/Leistungen aufklären können
Alle Menschen, deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche werden geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt.
Jedes Bestattungsunternehmen richtet sich nach den örtlichen, nationalen und internationalen Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften und Reglementen
Die Rechnungsstellung erfolgt transparent und detailliert. Für jede verrechnete Position ist die entsprechende qualitative Gegenleistung zu erbringen
Nur Mitglieder des SVB sind berechtigt, das offizielle Signet des SVB in der Werbung und ihren Unterlagen zu verwenden. Dieses Signet bietet Gewähr für die fachkundige Durchführung einer Bestattung.
Eine Verletzung dieses Ehrenkodexes hat den Entzug der Bewilligung zur Verwendung des geschützten Signets zur Folge.
Genehmigt an der Herbstversammlung vom 22. Oktober 1993 in Luzern.
angepasst am 23. Juni 2009
Gütesiegel
Seit 2023 besitzt unsere Firma das «Gütesiegel Bestattung Schweiz» für Bestattungsunternehmen.
Untenstehend sind die Kriterien aufgeführt, die erfüllt sein müssen, damit das Gütesiegel ausgestellt wird.
MUSS-Kriterien (diese sind zwingend zu erfüllen):
KANN-Kriterien (jedes erfüllte Kriterium zählt als 1 Punkt. Total müssen 4 Punkte erfüllt sein):
Mitgliedschaft beim SVB
Geschäftsinhaber oder zwei Mitarbeitende haben den Titel: Bestatter/in mit eidg. Fachausweis
Bestattungsdienst wird seit mind. 3 Jahren betrieben
Bestattungsdienst hat am Standort gemäss Handelsregistereintrag eine Geschäftsstelle (Atelier Büro oder Lokal/ keine Briefkasten-Firma) mit Besprechungsraum, Urnen und/oder Sargausstellung
Bestattungsdienst wird 24 Std an 365 Tagen im Jahr erbracht, oder durch zertifiziertes Unternehmen gewährleistet
Bestattungswagen ist vorhanden (das Fahrzeug erfüllt keinen anderen Zweck)
Mindestens eine mitarbeitende Person spricht eine zusätzliche Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch)
Mindestens eine mitarbeitende Person spricht eine weitere Sprache neben den Landessprachen
Mindestens eine mitarbeitende Person weist einen Abschluss einer Weiterbildung aus, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht: Entfernung Herzschrittmacher, SVB-Weiterbildung am CURML/SHIFT, Thanatologie, Trauerredner usw.
Weitere berufsspezifischen Räumlichkeiten sind an der Geschäftsstelle vorhanden: Aufbahrung, Kühlraum, Pathologie, Raum für Abschiednahme usw.
Dienste, die für Angehörige erbracht und über die Grundaufgabe hinausgehen: Drucksachen, amtliche Formalitäten, Trauerreden, Thanatologie usw.
Es besteht ein Vertrag mit einer Gemeinde oder einer Behörde, die zur Ausübung des Berufes Bestatter befähigen