Checkliste /
Was ist zu tun?

Tod zu Hause: Arzt anrufen

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den Hausarzt anrufen, bei Abwesenheit den Notfallarzt aufbieten

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ärztlicher Notfalldienst für das Emmental: 0900 57 67 47

Tod infolge Unfall, bei Suizid oder bei Auffinden eines Verstorbenen: Polizei benachrichtigen

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nicht nur Verkehrsunfälle, sonder auch alle andern Unfälle wie z.B. bei der Arbeit, im Haushalt, beim Sport wie auch Suizid zählen dazu.

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Die Polizei benachrichtigt den zuständigenn Amtsarzt.

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Die Polizei bietet einen Bestatter auf, der auf Anweisung der zuständigen Amtsstelle den Transport ins Institut für Rechtsmedizin oder auf den nächsten Friedhof ausführt.

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Für den weiteren Ablauf einer Bestattung kann die Familie einen Bestatter ihrer Wahl beauftragen.

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Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Untersuchungsrichter oder die Polizei mitgeteilt.

Tod im Spital, im Alters- oder Pflegeheim

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Folgende Angaben sind für die Anmeldung wichtig: Personalien der verstorbenen Person und die letzte Wohnadresse

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Bitte mitnehmen: Die Niederlassungsbewilligung und wenn vorhanden, das Familienbüchlein

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Personen mit Wohnitz im Ausland: Den Pass, den Geburts- oder Eheschein mit Elternamen. Das Spital oder Heim erstellt die Anzeige eines Todesfalles und ist besorgt, dass die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt wird.

Nützliche Notfallnummern:

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Polizei: 117

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Feuerwehr 118

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Hausärztlicher Notfalldienst: 0900 57 67 47 (CHF 1.98 / Min.)

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Kantonspolizei: 034 424 80 01

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Sanität 144

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REGA: 1414 (CHF 0.20 / Anruf)

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Regionalspital Emmental: 034 431 21 21