Haben Sie gewusst?

Übrigens wussten Sie…

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dass die Angehörigen bei der Einsargung mithelfen können

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dass persönliche Gegenstände wie z.B. Brille, Jasskarten, Fotos, Steine, Zipfelmütze, Briefe, Halskette, Ringe und vieles mehr in den Sarg gelegt werden dürfen

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dass eine Urne nicht auf dem Friedhof beigesetzt werden muss

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dass ein kleiner Teil der Asche als Erinnerung behalten werden kann dazu gibt es viele verschiedene kleine Gedenkurnen, Herzamulette, Fotorahmen oder andere dekorative Gefässe

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dass eine einfache Bestattung bei uns zwischen Fr. 1’600.- und 2’000.- kostet

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dass eine Kremation in Burgdorf Fr. 680.- kostet

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dass die Bestattungskosten auch bezahlt werden müssen, wenn das Erbe ausgeschlagen wird (Bundesgerichtsentscheid)

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dass Verstorbene mit persönlichen Kleidern eingekleidet werden dürfen

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dass eine Aufbahrung auch zu Hause möglich ist

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dass die Asche im Wald, bei einem Baum, im Garten oder an einem anderen Lieblingsplatz des Verstorbenen beigesetzt werden kann. (Für eine solche Beisetzung sollte man aber immer die Erlaubnis des Landbesitzers einholen) Eine Beisetzung der Asche z.B. in der Emme oder in einem See erfordert eine Bewilligung des Gewässerschutzamtes

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dass aus der Asche von Verstorbenen ein Diamant angefertigt werden kann

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dass Sie für eine Todesanzeige in der Berner Zeitung zwischen Fr. 1’100.- und 1’800.- rechnen müssen