Checkliste /
Was ist zu tun?
Tod zu Hause: Arzt anrufen
den Hausarzt anrufen, bei Abwesenheit den Notfallarzt aufbieten
Tod infolge Unfall, bei Suizid oder bei Auffinden eines Verstorbenen: Polizei benachrichtigen
nicht nur Verkehrsunfälle, sonder auch alle andern Unfälle wie z.B. bei der Arbeit, im Haushalt, beim Sport wie auch Suizid zählen dazu.
Die Polizei benachrichtigt den zuständigenn Amtsarzt.
Die Polizei bietet einen Bestatter auf, der auf Anweisung der zuständigen Amtsstelle den Transport ins Institut für Rechtsmedizin oder auf den nächsten Friedhof ausführt.
Für den weiteren Ablauf einer Bestattung kann die Familie einen Bestatter ihrer Wahl beauftragen.
Die Freigabe der verstorbenen Person wird den Angehörigen durch den Untersuchungsrichter oder die Polizei mitgeteilt.
Tod im Spital, im Alters- oder Pflegeheim
Folgende Angaben sind für die Anmeldung wichtig: Personalien der verstorbenen Person und die letzte Wohnadresse
Bitte mitnehmen: Die Niederlassungsbewilligung und wenn vorhanden, das Familienbüchlein
Personen mit Wohnitz im Ausland: Den Pass, den Geburts- oder Eheschein mit Elternamen. Das Spital oder Heim erstellt die Anzeige eines Todesfalles und ist besorgt, dass die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt wird.
Nützliche Notfallnummern:
Polizei: 117
Feuerwehr 118
Hausärztlicher Notfalldienst: 0900 57 67 47 (CHF 1.98 / Min.)
Kantonspolizei: 034 424 80 01
Sanität 144
REGA: 1414 (CHF 0.20 / Anruf)
Regionalspital Emmental: 034 431 21 21